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Im 1. Gespräch kann sich der Mandant einen Eindruck hiervon besorgen, wie äußerst der Rechtsvertreter auf ihn eingeht. Zu diesem Zweck zählt auch, wie äußerst der Anwalt für Unterhalt und Familienrecht auf bestimmte Fragen eingeht, wie umfassend das Beratungsgespräch ist und wie verständlich die juristischen Sachverhalte vereinbart werden. Andersherum