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Im ersten Gespräch kann sich der Kunde den Eindruck hiervon besorgen, wie sehr der Rechtsvertreter auf ihn eingeht. Zu diesem Zweck zählt ebenfalls, wie äußerst der Anwalt für Familien und Eherecht auf einzelne Fragen eingeht, wie umfangreich das Beratungsgespräch ist und wie verständlich die rechtlichen Sachverhalte abgesprochen sein. Andersherum vermögen