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Im 1. Beratungsgespräch kann einem der Mandant einen Impression davon besorgen, wie sehr der Rechtsvertreter auf ihn eingeht. Zu diesem Zweck zählt auch, wie sehr der Anwalt für Ehe und Familienrecht auf jeweilige Fragen eingeht, wie umfangreich das Gespräch ist und wie verständlich die juristischen Sachverhalte festgelegt werden. Andersherum vermögen im ersten Dialog