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Im ersten Beratungsgespräch kann einem der Mandant einen Impression hiervon verschaffen, wie sehr der Rechtsvertreter auf ihn eingeht. Dazu zählt ebenfalls, wie sehr der Anwalt für Familien und Eherecht auf einzelne Fragen eingeht, wie umfangreich das Gespräch ist und wie verständlich die juristischen Sachverhalte ausgemacht sein. Andersherum können in einem ersten Ge