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Im ersten Beratungsgespräch mag einem der Mandant den Impression davon verschaffen, wie äußerst der Rechtsvertreter auf ihn eingeht. Zu diesem Zweck gehört auch, wie sehr der Anwalt für Unterhalt und Familienrecht auf jeweilige Fragen eingeht, wie umfassend das Gespräch ist und wie begreiflich die juristischen Sachverhalte erklärt werden. Andersherum können