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Im 1. Gespräch mag einem der Kunde den Eindruck hiervon verschaffen, wie sehr der Rechtsvertreter auf ihn eingeht. Dazu gehört auch, wie äußerst der Anwalt für Unterhalt und Familienrecht auf bestimmte Ansuchen eingeht, wie umfangreich das Beratungsgespräch ist und wie begreiflich die juristischen Sachverhalte erklärt werden. Andersherum können im ersten Ge