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Im 1. Gespräch mag sich der Mandant den Eindruck davon besorgen, wie sehr der Rechtsbeistand auf ihn eingeht. Dazu zählt auch, wie sehr der Anwalt für Familien und Unterhaltsrecht auf jeweilige Ansuchen eingeht, wie umfangreich das Gespräch ist und wie begreiflich die rechtlichen Sachverhalte abgemacht werden. Umgekehrt vermögen im ersten Gespräch jedoch keinerlei tie