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Im ersten Gespräch mag einem der Mandant den Eindruck davon besorgen, wie äußerst der Rechtsbeistand auf ihn eingeht. Zu diesem Zweck zählt ebenfalls, wie sehr der Anwalt für Ehe und Familienrecht auf bestimmte Fragen eingeht, wie umfangreich das Gespräch ist und wie verständlich die rechtlichen Sachverhalte abgemacht sein. Andersherum können in einem erste