1
Im 1. Beratungsgespräch kann sich der Mandant den Eindruck davon verschaffen, wie sehr der Rechtsvertreter auf ihn eingeht. Zu diesem Zweck zählt auch, wie äußerst der Anwalt für Familien und Eherecht auf jeweilige Ansuchen eingeht, wie umfangreich das Gespräch ist und wie begreiflich die juristischen Sachverhalte ausgemacht werden. Umgekehrt können in einem ers