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Im ersten Gespräch kann sich der Kunde den Eindruck davon besorgen, wie äußerst der Rechtsvertreter auf ihn eingeht. Dazu gehört auch, wie sehr der Anwalt für Ehe und Familienrecht auf bestimmte Ansuchen eingeht, wie umfangreich das Gespräch ist und wie begreiflich die rechtlichen Sachverhalte festgelegt sein. Andersherum vermögen im ersten Gespräch jedoch