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Vermietet der Eigentümer Wohnungen an eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und vermietet diese die Wohnungen an Bewohner des von ihr betriebenen "betreuten Wohnens" weiter, so können Letztere sich gegenüber dem Räumungsverlangen des Eigentümers nicht auf den Kündigungsschutz des.